FAQ Rahmenvertrag Referierende

Was ändert sich durch den neuen Rahmenvertrag der SchiLf Akademie?

1. Bis dato wurden Verträge produktbezogen ausgestellt – also bspw. je Webinarthema, das Sie mit uns anbieten, gab es einen eigenen Vertrag. Dies ist für Sie und für uns mit hohem organisatorischen Aufwand verbunden und sehr unübersichtlich. Zudem nimmt es uns Agilität bei der Planung neuer Produkte, da zunächst immer ein Vertragsschluss notwendig ist.
Der neue Rahmenvertrag regelt die Zusammenarbeit hinsichtlich aller aktuellen Angebotsformate der SchiLf Akademie – unabhängig von Themen und davon, ob Sie für alle Angebotsformate aktiv sind. So haben wir mehr Flexibilität in der Planung und alle Konditionen in einem Vertrag, was für bessere Übersichtlichkeit sorgt. Der Entwicklungsprozess neuer Fortbildungsangebote wird entschlackt, da dafür kein eigener Vertragsprozess mehr notwendig ist.


2. Bis dato gibt es Honorarvereinbarungen in Altverträgen, die vom Standard abweichen – in den allermeisten Fällen zum Nachteil der Referent*innen. Die davon betroffenen Referent*innen erfahren eine Anhebung ihrer Honorare. Ggf. getroffene Sonderabsprachen behalten ihre Gültigkeit und wurden in den neuen Rahmenvertrag aufgenommen. Haben wir etwas übersehen, melden Sie sich bitte! Angeglichen wird auch die Höhe des Autorenhonorars auf einheitlich 8% – ein Abweichen davon ist aus abrechnungstechnischen Gründen nicht möglich.

FAQ zum neuen Rahmenvertrag

Trete ich alle Rechte an meinen Fortbildungsinhalten und Unterlagen an die SchiLf Akademie ab? (§2)

Nein, natürlich nicht. Was wir uns sichern müssen, sind Nutzungsrechte an den mit Ihnen gemeinsam entwickelten Fortbildungen und den dazugehörigen Unterlagen. Das reicht vom Recht zur Bearbeitung einer Präsentation im Rahmen des Lektorats bis zur Verfügungstellung von Unterlagen auf unserer Webseite und den Webseiten unserer Partner. Die Urheberrechte an Ihrem geistigen Eigentum verbleiben bei Ihnen. Die Honorierung bei Weiterverwertungen ist im Vertag transparent geregelt.

Darf ich noch auf eigene Rechnung oder für andere Anbieter Fortbildungen geben oder wirkt sich das Wettbewerbsverbot wie eine Exklusivitätsklausel aus?

Vermutlich alle Referent*innen unseres Netzwerkes sind auch selbstständig oder im Auftrag anderer Anbieter als Fortbildner*innen im Einsatz. Das ist auch gut und richtig so – schließlich legen wir selbst großen Wert darauf, mit erfahrenen Expert*innen zusammenzuarbeiten (§6, Nr. 2). Worum wir Sie aber bitten:

a) Sie treten im Namen der SchiLf Akademie auf – das soll den Fortbildungsteilnehmer*innen transparent sein.

b) Entstehen aus Fortbildungen der SchiLf Akademie Folgegeschäfte, wollen wir partizipieren. Leider haben wir es immer wieder erlebt, dass Referent*innen den Erstkontakt oder den Erstauftrag über die SchiLf Akademie bekommen haben und dann auf eigene Rechnung direkt mit von uns vermittelten Schulen weitergearbeitet haben. Das ist nicht in unserem Sinne. Um dies zu verdeutlichen, hat die Klett Rechtsabteilung die Option einer Vertragsstrafe im Rahmenvertrag ergänzt (§6, Nr. 1).

c) Wenn Sie gemeinsam mit Mitbewerbern Fortbildungen anbieten, die inhaltlich den Fortbildungen entsprechen oder sehr nah sind, die Sie mit der SchiLf Akademie durchführen, bitten wir Sie darum, die Fortbildungen zumindest nicht identisch zu betiteln. Von der SchiLf Akademie lektorierte Präsentationen dürfen nur im Rahmen von Fortbildungen mit der SchiLf Akademie verwendet werden (§6, Nr. 2).

Wir hoffen, dass diese Kommentierungen sowie die Erläuterungen, warum wir uns für die Einführung eines Rahmenvertrages entschieden haben, hilfreich für Sie waren.
Sollten Sie dennoch Nachfragen haben, kommen Sie gerne auf Ihre*n direkte*n Ansprechpartner*in bei der SchiLf Akademie zu oder melden sich bei:


Andreas Fleischmann
Programmleitung
[email protected] (bevorzugt)
Tel. 0821-59977980 (am besten mit Terminvereinbarung per Mail)
Mobil 0176-34243282